Der Hauptausschuss
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands go.Rheinland befassen sich mit vielseitigen und komplexen Themen wie etwa der Planung und Organisation des SPNV, der Förderung von Betriebsleistungen, der Durchführung von Vergabeverfahren oder der Aufstellung des Nahverkehrsplanes. Damit die Sitzungen dieses Gremiums nicht zu tagelangen Marathonveranstaltungen mutieren, wurden Ausschüsse zur Vorberatung gebildet.
Im Laufe der Zeit wurden vier Ausschüsse ins Leben gerufen:
- der Hauptausschuss
- der Vergabeausschuss
- der Betriebs- und der Strategieausschuss
Diese Gremien haben weniger Mitglieder, als die mit 51 stimmberechtigten Personen besetzte Verbandsversammlung und werden aus dem Kreis der Verbandsversammlungsmitglieder gewählt, nachdem sich die Verbandsversammlung selbst zu Beginn einer neuen Wahlperiode konstituiert hat.
Wie setzt sich der Hauptausschuss zusammen?
Dem Hauptausschuss des Zweckverbands go.Rheinland gehören derzeit 30 ordentliche Mitglieder an. Die Anzahl der Ausschusssitze richtet sich dabei nach der Anzahl der Einwohner*innen der Verbandsmitglieder der Trägerzweckverbände – also nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Städte und Kreise, die den Zweckverbänden AVV und VRS angehören. Je angefangene 200.000 Einwohner*innen wird ein*e Vertreter*in in den Ausschuss gewählt, wobei die Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen bei der Berechnung der der StädteRegion Aachen zustehenden Ausschusssitze keine Berücksichtigung findet. Für jedes ordentliche Mitglied gibt es satzungsgemäß zudem ein stellvertretendes Mitglied.
Der Hauptausschuss tagt in der Regel drei Wochen vor der Verbandsversammlung, um Entscheidungen vorzuberaten, die diese auf Grundlage der von den Fachabteilungen im Vorfeld bereitgestellten Sitzungsvorlagen beschließen soll. Die Politik hat somit Gelegenheit, in der Ausschusssitzung Fragen an die Geschäftsführung zu den Tagesordnungspunkten (TOP) zu stellen oder mögliche Änderungswünsche vorzutragen, die unter Umständen bis zur Sitzung der Verbandsversammlung eingearbeitet werden können.
Neben der Vorberatung von Beschlüssen dient der Hauptausschuss dazu, die Politik via Mitteilungsvorlagen über die Themen, die uns in unserem Arbeitsalltag bei go.Rheinland auf Trab halten, zu informieren.
Mitteilungen stehen in aller Regel nur auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, um die Verbandsversammlung zeitlich zu entlasten.
Zwar gehören nicht alle Mitglieder der Verbandsversammlung dem Hauptausschuss an, sie erhalten aber dennoch alle Unterlagen zu diesen Ausschusssitzungen, bzw. sie haben über den elektronischen Sitzungsdienst Zugriff darauf. So wird sichergestellt, dass alle Mitglieder alle Informationen erhalten, auch wenn diese nur über Mitteilungsvorlagen des Hauptausschusses zur Verfügung gestellt und nicht noch einmal in der Verbandsversammlung thematisiert werden.
Einen Eindruck über die Vielzahl der Themen, die im Hauptausschuss behandelt werden, erlangt man mit einen Blick auf die Tagesordnungen vergangener Sitzungen, die wie alle öffentlichen Vorlagen und Unterlagen im elektronischen Sitzungsdienst der Zweckverbandsgremien hinterlegt sind:
Inhaltliche Vorbereitung und Ablauf einer Sitzung
Bis zum Tag einer Sitzung gibt es viel zu tun. Die ersten Vorbereitungen beginnen oft schon bis zu acht Wochen vorher mit der Meldung möglicher Themen durch die Fachabteilung an die Gremienbetreuung. Die Themen werden dann als TOP auf die Tagesordnung gesetzt sowie die entsprechenden Vorlagen im Sitzungsdienst angelegt, damit die Fachabteilungen mit der Erstellung der Inhalte beginnen können. Dabei gibt es bestimmte Fristen zu beachten, um zu gewährleisten, dass alle Unterlagen rechtzeitig für den Versand bzw. die Bereitstellung der Sitzungseinladung an die Ausschussmitglieder zwei Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen und sowohl durch die Geschäftsführung als auch durch den Verbandsvorsteher freigegeben sind. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden, denn die Frist zur Sitzungseinladung wird in der Satzung des Zweckverbands vorgegeben und dient dem Zweck, dass sich die Gremienmitglieder ausführlich mit den Vorlagen auseinandersetzen können, die sie mit der Einladung über den digitalen Sitzungsdienst beziehen oder auf Wunsch auch noch in Papierform auf dem Postweg erhalten können.
Sind die Einladungen und Unterlagen veröffentlicht sowie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen, kann der Sitzungstag kommen. Dessen Ablauf ähnelt einem Tag, an dem eine Sitzung der Verbandsversammlung stattfindet.
Grundlage für die Sitzung sind die Tagesordnung, die Beschlussvorlagen und die Mitteilungsvorlagen. In den Beschlussvorlagen ist neben einer Erläuterung der Thematik in der Regel ein vorformulierter Beschlussvorschlag enthalten.
Kommt es zur Abstimmung, wird üblicherweise vom Vorsitzenden abgefragt, ob es Nein-Stimmen oder Enthaltungen gibt. Wer sich nicht meldet, stimmt zu. In der Sitzung des Hauptausschusses wird jedoch noch nicht der eigentliche Beschluss gefasst (dies obliegt natürlich der Verbandsversammlung), sondern der Hauptausschuss entscheidet darüber, ob er der Verbandsversammlung die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag empfiehlt. Der weit überwiegende Teil dieser Empfehlungen wird einstimmig getroffen. Sollte es noch Unklarheiten geben, die sich nicht in der Sitzung des Hauptausschusses auflösen lassen, kann die Zeit bis zur nächsten Sitzung der Verbandsversammlung genutzt werden, um Anpassungen vorzunehmen. Daher kann es dazu kommen, dass in den wenigen Wochen, die zwischen der Sitzung des Hauptausschusses und der Sitzung der Verbandsversammlung liegen, sogenannte Ergänzungsvorlagen erstellt oder zusätzliche Informationen aufbereitet werden müssen, um sie in der Verbandsversammlung einbringen und erläutern zu können.
