Erstattung bei Verspätungen und Ausfällen

Wenn sich dein Bus oder deine Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, kannst du alternativ entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr) nutzen. Die zusätzlichen Kosten dafür werden dir später erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst oder Sharing-Angebot je nach Höhe entweder komplett oder anteilig.

Landesweit werden die Kosten für ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienst oder für ein Sharing-Angebot pro Person tagsüber (zwischen 5.00 und 19.59 Uhr) bis zu 30 Euro und nachts (20.00 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet. Diese einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass du deine Ziele erreichst.

Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.

Weitere Infos zur Mobilitätsgarantie findest du hier: 
mobil.nrw/mobigarantie

Für welche Verkehrsmittel gilt die Mobilitätsgarantie?

Die Mobilitätsgarantie gilt für alle nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife, also auch in VRS und AVV, sowie innerhalb des NRW-Tarifs – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel du unterwegs bist.

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

Lege die benutzten IC-/EC-/ICE-​Tickets oder die Quittung von Taxi oder Fahrdienst im Original oder den Beleg über das Sharing-​Angebot dem vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag bei.
Oder du nutzt ganz einfach unseren Online-Erstattungsantrag.

Gemeinsam auf einem Ticket reisende Personen können einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Quittung einreichen. 

Vorraussetzungen

  • Das gewünschte Nahverkehrsmittel fällt aus bzw. fährt mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle ab als im Fahrplan angegeben.
  • Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss dann innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.
  • Du bist im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Nahverkehrstickets zum Verbunds- oder NRW-Tarif (d.h. kein Fernverkehrsticket).
  • Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.

Erstattungsverfahren

  • Reiche den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat. Dazu kannst du auch den Online-Erstattungsantrag nutzen.
  • Lege die benutzten IC-/EC-/ICE-Tickets oder die Quittung von Taxi oder Fahrdienst im Original oder den Beleg über das Sharing-Angebot dem Erstattungsantrag bei. Auf der Taxi- oder Fahrdienstquittung muss zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-​System reiche einen Beleg ein, den du über dein Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken kannst.
  • Im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW kannst du auch ein Nahverkehrsmittel außerhalb der ursprünglich geplanten Tarifzone bzw. des Geltungsbereichs deines Zeittickets nehmen. Kosten für neu zu lösende Fahrscheine oder für Zusatztickets werden erstattet. Wie Fernverkehrstickets müssen auch die genutzten Nahverkehrstickets im Original dem Erstattungsantrag beigelegt werden.
  • Vergiss nicht das Nahverkehrsticket, mit dem du ursprünglich unterwegs warst: EinzelTickets legst du im Original, Zeitfahrausweise in Kopie bei.