Die neuen Zusatztickets zum Deutsch­land­ticket:

Für die Nutzung der 1. Klasse bzw. die Mitnahme eines Fahrrades im Nahverkehr in ganz NRW.

Mit den neuen Zusatztickets wertest du dein Deutschlandticket im Handumdrehen weiter auf — für noch mehr Komfort und Flexibilität:

  • Für 75,20 Euro zusätzlich im Monat fährst du bequem in der 1. Klasse.
  • Für 42,50 Euro zusätzlich im Monat nimmst du einfach dein Fahrrad mit.

Die Zusatztickets für die Nutzung der 1. Klasse und die Fahrradmitnahme gelten im gesamten Nahverkehr in ganz NRW.

Du erhältst sie jeweils im monatlich kündbaren Abo und nur als Chipkarte.

Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum NRWUpgrade 1.Klasse

1. Klasse

Wenn Du mit dem Deutschlandticket in NRW unterwegs bist und dabei in den Zügen des Nahverkehrs die 1. Klasse nutzen möchtest, musst Du das Zusatzticket NRWupgrade 1.Klasse kaufen. Es ist im Abo für 75,20 Euro pro Monat erhältlich und wird als Chipkarte ausgegeben.

Es ist im Abo für 75,20 EUR pro Monat erhältlich und kann bis zum 10. des Monats jeweils zum Ende des  Kalendermonats gekündigt werden.

Für einzelne Fahrten mit der 1. Klasse in NRW gibt es Zusatztickets im NRW-Tarif. Das Ticket muss vor der Fahrt für die jeweilige Strecke erworben werden. Im Zug ist es nicht erhältlich.

Du kannst das Zusatzticket bequem hier als Chipkarte bestellen.

Nein, das Ticket gibt es bisher nur als Chipkarte. Wenn Du allerdings bereits eine AVV-Chipkarte hast, kannst Du das Zusatzticket im Nachhinein in einem AVV-Kundencenter auf Deine AVV-Chipkarte aufspielen lassen. Im VRS ist das leider nicht möglich.

Du kannst das Zusatzticket bis zum 10. des Monats jeweils zum Monatsende kündigen. Bitte beachte, dass Du dein Deutschlandticket separat kündigen musst, falls Du auch dieses Abo beenden möchtest.

Grundsätzlich gilt das Zusatzticket NRWupgrade 1.Klasse nur für Fahrten innerhalb von NRW. Allerdings gibt es einzelne Strecken nach Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und in die Niederlande, auf denen es ebenfalls gültig ist. Bitte informiere Dich vor der Fahrt hier, ob das auf Deiner Strecke der Fall ist.

Nein, es ist ein personalisiertes Ticket, das nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Andere Personen dürfen es nicht nutzen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Zusatzticket Fahrradmitnahme

Wenn Du mit dem Deutschlandticket in NRW unterwegs bist und dabei ein Fahrrad mitnehmen möchtest, musst Du das Zusatzticket NRWupgrade Fahrrad kaufen. Es ist im Abo für 42,50 Euro pro Monat erhältlich und wird als Chipkarte ausgegeben.

Es ist im Abo für 42,50 EUR pro Monat erhältlich und kann bis zum 10. des Monats jeweils zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

Wenn Du Dein Rad nur gelegentlich mitnehmen möchtest, kann Du pro Fahrt stattdessen ein Zusatzticket für 5,10 Euro erwerben, das in ganz NRW für einen Zeitraum von 24 Stunden gültig ist.

Du kannst das Zusatzticket bequem hier als Chipkarte bestellen.

Nein, das Ticket gibt es bisher nur als Chipkarte. Wenn Du allerdings bereits eine AVV-Chipkarte hast, kannst Du das Zusatzticket im Nachhinein in einem AVV-Kundencenter auf Deine AVV-Chipkarte aufspielen lassen. Im VRS ist das leider nicht möglich.

Du kannst das Zusatzticket bis zum 10. des Monats jeweils zum Monatsende kündigen. Bitte beachte, dass Du dein Deutschlandticket separat kündigen musst, falls Du auch dieses Abo beenden möchtest.

Grundsätzlich gilt das Zusatzticket NRWupgrade Fahrrad nur für Fahrten innerhalb von NRW, allerdings gibt es einzelne Strecken nach Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und in die Niederlande, auf denen es ebenfalls gültig ist. Bitte informiere Dich vor der Fahrt hier, ob das auf Deiner Strecke der Fall ist.

Das Zusatzticket gilt – wie das Deutschlandticket – in allen Bussen und Stadtbahnen sowie im Regionalexpress (RE) und in der RegionalBahn (RB), S-Bahn (S) innerhalb von NRW. In den Fahrzeugen gibt es gekennzeichnete Flächen für die Fahrradmitnahme. Die Kapazitäten sind allerdings begrenzt und eine Mitnahme kann nicht immer garantiert werden. Reisende mit Kinderwagen oder andere mobilitätseingeschränkte Personen haben Vorrang.

Nein, es ist ein personalisiertes Ticket, das nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Andere Personen dürfen es nicht nutzen.