Erklärung zur Barrierefreiheit
Die go.Rheinland GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.gorheinland.com im Einklang mit § 12a BGG sowie dem Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die oben genannte Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Einige wenige eingebundene Videos und PDF-Dokumente, sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. An der barrierefreien Aufbereitung dieser Inhalte wird im Rahmen der redaktionellen Betreuung kontinuierlich gearbeitet.
Bekannte Einschränkungen
- Farben, Kontraste: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die du über den Schalter "Kontrast erhöhen" aktivieren kannst.
- Zu den Kartenanwendungen werden grundsätzlich alternative Listenansichten angeboten.
- ältere PDF-Dokumente
Nicht barrierefreie Inhalte
- Video "Jetzt heißt es umdenken, umsteigen und einsteigen. Mach mit!" https://www.gorheinland.com/gorheinland (Prüfschritt 9.1.2.2
Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, Prüfschritt 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos) - PDF-Dokumente - ein Teil der auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente, insbesondere ältere Dateien, entspricht derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß PDF/UA (ISO 14289-1). Wir sind bestrebt, diese Dokumente sukzessive zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Alle neuen PDFs entsprechen dem Standard.
Barrierefreiheitsfunktionen
Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:
- Kontrast-Umschalter zur manuellen Erhöhung des Kontrast-Verhältnis auf jeder Webseite oben rechts
- weitere Unterstützende Angebote
- Eye‑Able Assist
Wir bieten Ihnen ein Hilfstool zur individuellen Anpassung der Webseite. Mit Eye‑Able Assist können Sie:- Schriftgröße anpassen (intelligenter Zoom),
- einen Blaufilter aktivieren,
- den Nachtmodus verwenden,
- Leichte Sprache
Diese Erklärung steht zusätzlich in Leichter Sprache bereit. Damit ermöglichen wir eine barrierefreie Version mit kurzen Sätzen und einfachen Worten. - Automatische Übersetzung
Über Eye‑Able können Sie Inhalte in mehreren Sprachen automatisch anzeigen lassen – ideal bei eingeschränkten Deutschkenntnissen.
- Eye‑Able Assist
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals am 28.02.2023 manuell erstellt.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG.
Geprüft wurde im Selbsttest durch:
Heimrich & Hannot GmbH
Prüfgegenstand
go.Rheinland
www.gorheinland.com
Untersuchte Seiten:
www.gorheinland.com*
Prüfzeitraum - launch
02.02.2023 bis 28.02.2023
weitere Prüfzeiträume
26.04. bis 02.05.2024
21.04. bis 22.05.2025
letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 28.05.2025
Feedback und Kontaktangaben
Wenn du in unserem Angebot auf Barrieren stößt, du Fragen hast oder Anregungen für Verbesserungen der Barrierefreiheit hast, kontaktiere uns bitte. Wir freuen uns über dein Feedback, denn uns ist deine Zufriedenheit mit unserem Service sehr wichtig.
Gerne geben wir dir Auskunft zu von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Anfragen ist:
go.Rheinland GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: 0221 / 20 80 8 - 0
Bitte benutze das Kontaktformular
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst du unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.