Jetzt kommt der
neue einheitliche

Ab dem 1. Juni 2026 wird die Preisgestaltung im Rheinlanddeutlich einfacher: Der AVV- und der VRS-Tarif verschmelzen zum neuen, einheitlichen Rheinlandtarif.

Auch der Luftlinientarif eezy.nrw wird zusammengeführt und bleibt unverändert. Für Dich bedeutet das: ein klareres System und ein entspannter Übergang. Alte Tickets kannst Du noch bis Ende August 2026 nutzen und sogar bis Mai 2029 problemlos umtauschen oder erstatten lassen.

Was ist neu?

Mit dem neuen Rheinlandtarif wird der Nahverkehr für Dich noch klarer und einfacher: Das gesamte Gültigkeitsgebiet trägt künftig den Namen „Rheinlandnetz“ und sorgt für mehr Orientierung. Gleichzeitig wird das Ticketangebot übersichtlicher gestaltet – einige Angebote entfallen, viele werden angepasst.

Weniger Preisstufen und klarere Strukturen machen die Nutzung deutlich einfacher.

Auch bei den Tickets selbst
profitierst Du von mehr Transparenz:

  • Monatstickets sind einheitlich geregelt und gelten genau für den Kalendermonat, während es beim Kauf keinen Unterschied mehr zwischen Abo und Einzelvariante gibt.
  • Die Mitnahmeregelungen sind klar definiert und bieten Dir vor allem abends und am Wochenende Flexibilität.
  • Praktische Neuerungen wie das 24-Stunden-Fahrradticket oder die klare Regelung für die 1. Klasse pro Fahrt sorgen für zusätzliche Übersicht.

Insgesamt gilt:
Weniger Komplexität, mehr Klarheit –
damit Du Dich im Rheinlandnetz ganz einfach
zurechtfindest und entspannt unterwegs bist.

Das bleibt:

Viele bewährte Regelungen bleiben auch weiterhin bestehen und sorgen für Verlässlichkeit im Alltag:

  • Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder unter 7 Jahren ohne Schulbesuch fahren wie gewohnt kostenlos, während Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren weiterhin von ermäßigten Einzeltickets profitieren.
  • Auch die bekannten Regelungen zur Fahrradmitnahme bleiben unverändert, ebenso wie bestehende Citytarife – mit Ausnahme von Düren, wo es diese bisher nicht gibt.

Die Nutzung des Deutschlandtickets bleibt unverändert.

  • Die Regelungen für schwerbehinderte Menschen bestehen.
  • Hunde können angeleint weiterhin kostenlos mitgenommen werden.
  • Die Kündigungsfristen für Abonnements ändern sich nicht.
  • Polizeivoll­zugsbeamte in NRW in Uniform werden weiterhin kostenfrei befördert.
  • Sozialtickets behalten ihre Gültigkeit innerhalb der jeweiligen Verkehrsverbünde AVV und VRS.

FAQs

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