Jetzt kommt der neue einheitliche
Ab dem 1. Juni 2026 wird die Preisgestaltung im Rheinland deutlich einfacher: Der AVV- und der VRS-Tarif verschmelzen zum neuen, einheitlichen Rheinlandtarif.
Auch der Luftlinientarif eezy.nrw wird zusammengeführt und bleibt unverändert. Für Dich bedeutet das: ein klareres System und ein entspannter Übergang. Alte Tickets kannst Du noch bis Ende August 2026 nutzen und sogar bis Mai 2029 problemlos umtauschen oder erstatten lassen.

Was ist neu?
Mit dem neuen Rheinlandtarif wird der Nahverkehr für Dich noch klarer und einfacher: Das gesamte Gültigkeitsgebiet trägt künftig den Namen „Rheinlandnetz" und sorgt für mehr Orientierung. Gleichzeitig wird das Ticketangebot übersichtlicher gestaltet – einige Angebote entfallen, viele werden angepasst. Jetzt die Broschüre zum Rheinland-Tarif herunterladen!
Weniger Preisstufen und klarere Strukturen machen die Nutzung deutlich einfacher.
Auch bei den Tickets selbst profitierst Du von mehr Transparenz:
- Monatstickets sind einheitlich geregelt und gelten genau für den Kalendermonat, während es beim Kauf keinen Unterschied mehr zwischen Abo und Einzelvariante gibt.
- Die Mitnahmeregelungen sind klar definiert und bieten Dir vor allem abends und am Wochenende Flexibilität.
- Praktische Neuerungen wie das 24-Stunden-Fahrradticket oder die klare Regelung für die 1. Klasse pro Fahrt sorgen für zusätzliche Übersicht.

Insgesamt gilt:
Weniger Komplexität, mehr Klarheit – damit Du Dich im Rheinlandnetz ganz einfach zurechtfindest und entspannt unterwegs bist.

Das bleibt:
Viele bewährte Regelungen bleiben auch weiterhin bestehen und sorgen für Verlässlichkeit im Alltag:
- Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder unter 7 Jahren ohne Schulbesuch fahren wie gewohnt kostenlos, während Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren weiterhin von ermäßigten Einzeltickets profitieren.
- Auch die bekannten Regelungen zur Fahrradmitnahme bleiben unverändert, ebenso wie bestehende Citytarife – mit Ausnahme von Düren, wo es diese bisher nicht gibt.
Die Nutzung des Deutschlandtickets bleibt unverändert.
- Die Regelungen für schwerbehinderte Menschen bleiben bestehen.
- Hunde können angeleint
- Die Kündigungsfristen für Abonnements ändern sich nicht.
- Polizeivollzugsbeamte in NRW in Uniform werden weiterhin kostenfrei befördert.
FAQs
Der neue Rheinlandtarif gilt grundsätzlich ab 01. Juni 2026 und löst damit den bisherigen AVV-Tarif und den bisherigen VRS-Tarif ab.
Die Schülertickets werden zum 01. August 2026 angepasst, die Jobtickets zum 01.01.2027.
Das neue Tarifangebot ist übersichtlicher, intuitiver und von Oberberg bis Aachen gültig.
Seltenfahrer*innen profitieren von der Einfachheit des Angebotes. Nur drei Preisstufen plus Kurzstrecke, übersichtliches Ticketangebot, klare Gültigkeiten.
Zudem unterstützt das Tarifsystem mit seinen drei Säulen Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif vor allem auch regelmäßige Nutzer*innen:
- Mit dem Deutschlandticket kann man beliebig viele Fahrten im Monat unternehmen, sogar deutschlandweit.
- Bei eezy.nrw wird die Fahrtstrecke transparent abgerechnet, und es wird dank der preislichen Deckelung nie teurer als ein Einzelticket bzw. bei häufiger Nutzung pro Kalendermonat nie teurer als der Preis für das Deutschlandticket in Höhe von zurzeit 63 €/Monat. Oder es greift der 24h-Preisdeckel in Höhe von 27,80 €.
Im neuen Rheinlandtarif gibt es die Preisstufen 1, 2 und 3 sowie befristet bis zum 31. Mai 2028 die Kurzstrecke. Dabei gilt:
- Im VRS bleibt die Kurzstrecke unverändert: Einstieg plus vier Haltestellen.
- Im AVV bleibt die linienbezogene Kurzstrecke (für Stadt Aachen und StädteRegion Aachen) bestehen, ebenso die Kurzstreckenzonen (Kreis Düren und Heinsberg).
- Preisstufe 1: gilt für Fahrten innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde. Dabei gilt für die Städte Aachen, Bonn und Köln wegen des deutlich umfangreicheren ÖPNV-Angebotes die Preisstufenvariante 1b, für alle anderen Städte/Gemeinden im AVV und VRS die Preisstufenvariante 1a.
- Preisstufe 2: gilt für Fahrten über die Startkommune und dessen Nachbarkommune hinaus in eine daran angrenzende Kommune (in der Regel gemäß der vorherigen Preisstufe 2 und 3 des alten AVV- und des alten VRS-Tarifs).
- Preisstufe 3: gilt für das gesamte Tarifgebiet (ehemalige AVV- und VRS-Gebiete, jetzt: Rheinlandnetz).

Hier ändert sich nichts. Tickets des Rheinlandtarifs können online, am Automaten, in den Kundencentern oder privaten Verkaufsstellen erworben werden.
Für alle Kund*innen, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung: Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden – entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.
Für alle, die viel mit Bus und Bahn unterwegs sind, ist das Deutschlandticket das günstigste und vor allem einfachste Ticket.
Nein. Wenn Sie ein Deutschlandticket haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Preis, Leistung und Nutzung des Deutschlandtickets bleiben unverändert. Es gelten ab 01. Juni 2026 die Tarifbestimmungen des Rheinlandtarifs.
Wenn Sie ein anderes VRS-Abo/AVV-Abo haben, wird sich Ihr Verkehrsunternehmen bei Ihnen melden und Ihnen ein entsprechendes Angebot für ein neues Abo machen. Sollte sich Ihr Verkehrsunternehmen nicht bis Ende April / Anfang Mai bei Ihnen gemeldet haben, fragen Sie zur Sicherheit noch einmal nach.
Beim Rheinlandtarif werden nur Zusatztickets 1. Klasse als Einzeltickets angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, ein NRW-Upgrade1.KlasseMonat im Abo als Ergänzung zu einer Zeitkarte des Rheinlandtarifs oder dem Deutschlandticket für 84,60 € pro Monat zu kaufen.
Beim Rheinlandtarif werden nur Zusatztickets 1. Klasse als Einzeltickets angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, ein NRW-Upgrade Monat (Abo) als Ergänzung zu einer Zeitkarte des Rheinlandtarifs oder dem Deutschlandticket zum monatlichen Bezugspreis von aktuell 84,60 Euro zu kaufen.
Ja. Das neue Fahrradticket im Rheinlandtarif heißt “24hTicket Fahrrad” und gilt für ein Fahrrad pauschal für 24 Stunden im gesamten Tarifraum des Rheinlandnetzes.
In diesem Zeitraum kann es für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Es kostet pauschal 4,50 Euro.
Alternativ kann auch ein Fahrradticket über eezy.nrw gebucht werden zum Preis von 3,00 Euro/Fahrt.
Ja, zum 01.08.2026 geht das neue Schülerticket Rheinlandtarif an den Start. Dieses gilt ausschließlich im Rheinlandnetz (ehemaliges AVV- und VRS-Netz).
Ja. Es wird neben dem Deutschlandticket sozial auch weiterhin regionale Sozialticket-Angebote geben.
Die Besonderheit ist: Die jeweiligen Sozialtickets werden weiterhin entweder innerhalb des VRS-Verbundgebiets oder innerhalb des AVV-Verbundgebiets gelten.

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