Mobilitätsplan/SPNV-Nahverkehrsplan 2025
Der Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025 legt fest, wie sich der Schienenpersonennahverkehr in der Region künftig entwickeln soll. Erstmals zieht go.Rheinland in diese Planungen auch die Aspekte der Integrierten Verkehrs-/Mobilitätsgestaltung mit ein. Der Plan definiert Ziele, Rahmenvorgaben und Investitionen und bildet so das Fundament für ein starkes Angebot.
Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.



Teil A
Grundlagen

A1 Einleitung
Der Zweckverband go.Rheinland entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Rheinland, fördert Investitionen in den ÖPNV und SPNV und wirkt in Abstimmung mit seinen Mitgliedern auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hin.
Mit dem „Mobilitätsplan/SPNV-Nahverkehrsplan 2025“ (PDF) schreibt der Zweckverband go.Rheinland seinen Nahverkehrsplan 2016 fort und stellt – im Zusammenwirken mit seinen Trägerzweckverbänden Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) – seine Aufgaben und Unterstützungsangebote erstmals als regionaler Mobilitätsverbund in einem Gesamtplan dar.
Dieser umfasst drei Teile: Teil A enthält die politischen, planerischen, finanziellen und weiteren Rahmenbedingungen, Teil B den SPNV-Nahverkehrsplan und Teil C setzt sich mit der integrierten Verkehrsgestaltung auseinander.
Der Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes go.Rheinland ist deckungsgleich mit dem Regierungsbezirk Köln. Für sein operatives Geschäft setzt der Zweckverband die go.Rheinland GmbH ein. Es wird beschrieben, welche räumlichen und wirtschaftlichen Strukturen das Verbandsgebiet kennzeichnen, welche rechtlichen sowie planerischen Rahmenbedingungen bedeutend sind und wie das Verkehrsnetz im Verbandsgebiet aussieht.
Teil B
SPNV-
Nahverkehrsplan

B1 Einleitung
Der SPNV-Nahverkehrsplan legt die Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die zuständigen Aufgabenträger fest. Auf Grundlage des ÖPNV-Gesetzes NRW (§§ 5, 8 und 9 ÖPNVG NRW) berücksichtigt der Nahverkehrsplan die aktuellen Verkehrsstrukturen, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Belange des Klima- und Umweltschutzes. Ergebnisse und Beschlüsse aus bestehenden Verkehrs-, Bedarfs- und Regionalplanungen werden beachtet und basierend auf den aktuellen Sachständen zu Linien- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Schienenpersonennahverkehrs fortgeschrieben.
Teil C
Integrierte
Verkehrgestaltung

C1 Einleitung
go.Rheinland hat sich gemeinsam mit seinen Trägerzweckverbänden Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Aachener Verkehrsverbund (AVV) zu einem regionalen Mobilitätsverbund entwickelt, der Verantwortung für eine integrierte Verkehrsgestaltung übernimmt. In enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Region wird nachhaltige Mobilität durch koordinierte Verkehrsangebote, kommunale und betriebliche Unterstützungsangebote, regionale Standards sowie digitale Dienstleistungen gefördert.


FAQ
Häufig gestellte Fragen aus der Öffentlichkeit
Im Zeitraum 16. Dezember 2024 bis 07. Februar 2025 hat go.Rheinland erstmals die Meinung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zum „Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025“ eingeholt. Viele gute Ideen hat go.Rheinland als Auftrag identifiziert - sie sind in die Aktualisierung des Planes mit eingeflossen. Aus den häufigsten Anregungen hat go.Rheinland ein FAQ entwickelt.
Teil A
Organisationsstrukturen im ÖPNV
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Teil B
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